Bitte beachten Sie, dass ab sofort, also insbesondere für das Heimspiel gegen Neckarelz gilt:
- §10 Ziffer 1.4 CoronaVO: Für Besucher*innen von Sportveranstaltungen gilt ab sofort 2G+. Der Zutritt zum Sportgelände ist demnach nur geimpften oder genesenen Zuschauer*innen gestattet, die zusätzlich einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.
- §5 Ziffer 3 CoronaVO: Bei der Ausnahme für Schüler*innen gibt es eine Änderung: Bislang gelten alle Schüler*innen unabhängig des Alters generell als getestet und werden gleichgesetzt mit Geimpften oder Genesenen. Diese Ausnahme gilt ab sofort nur noch für Schüler*innen bis einschließlich 17 Jahren.
Wir bitten um Beachtung und werden/müssen streng kontrollieren.